AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Mensch-Hund-Schule Dillkreis
Rebekka Lotz
§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss
1, Mit der Anmeldung bietet der Kunde von Mensch-Hund-Schule Dillkreis den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
2. Die Teilnehmerplätze werden nach der eingehenden Zahlungsreihenfolge vergeben.
3. Mensch-Hund-Schule Dillkreis kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung ablehnen oder zurückweisen.
4. Mensch-Hund-Schule Dillkreis behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht,
§ 2 Zahlungsmodalitäten
Nach erfolgter Annahmebestätigung ist der volle Betrag auf das genannte Konto zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Entgelts hat der Kunde keinen Anspruch auf die Teilnahme. Nach vorheriger Absprache kann der Beitrag auch in ber entrichtet werden.
§ 3 Stornierung durch den Teilnehmer
1. Einzelstunden und 2-er -Stunden - Wenn die Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt wird, ist die geplante Stunde vollumfänglich durch den Kunden zu zahlen.
2. Gruppenstunden müssen bei Verhinderung auch gezahlt werden und können nicht nachgeholt werden.
3. Seminare und Workshops sind 4 Wochen vor Beginn vollständig zu zahlen. Bei einer schriftlichen Abmeldung bis 14 Tage vor Begin der Veranstaltung wird 50% der Gebühr zurückerstattet, danach ist der komplette Preis fällig.
4. Termine, Wert-Karten sind nicht auf andere Mensch-Hund-Teams übertragbar.
§ 4 Verfall von Wert-Karten
3er - Karten sind innerhalb 3 Monate einzulösen.
5er - Karten sind innerhalb 5 Monate einzulösen.
10er- Karten sind innerhalb 10 Monate einzulösen.
Geschieht dies nicht, verfällt der Wert.
§ 5 Absage durch den Veranstalter
Kann die durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfall) nicht erbracht werden, so ist die Mensch-Hund-Schule Dillkreis berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuzurückzutreten oder nach Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Bei einer Absage wird versucht, den Kunden auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Kunde hiermit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Kunde das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 6 Urheberrechte / Rechte Dritter
1. Die Weitergabe und Verwertung der Veranstaltungsinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung von Mensch-Hund-Schule Dillkreis zulässig.
2. Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind eigene Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrücklicha Zustimmung durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Schaden, der durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlegen entsteht.
§ 7 Foto - und Videomaterial
1. Teilnehmer und Begleitpersonen dürfen während des Trainings keine Foto- | Video - und Tonaufnahmen machen.
2. Mit Anmeldung zum Training erklärt sich der Teilnehmer, sowie die Begleitpersonen sich damit einverstanden, dass die Inhaberin Rebekka Lotz Aufnahmen des Trainings für Schulungs - und Werbezwecke (u.a. Soziale Medien ) verwenden darf. Sollte dies nicht gestattet werden, ist dies auf der Anmeldung deutlich kenntlich zu machen.
§ 8 Haftung / Mitwirkungspflicht des Kunden zur Vermeidung von Schäden
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Mensch -Hund-Schule Dillkreis für sich und evtl. Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen der Vorhersehbarkein liegen. Für Folgeschäden infolge fehlerhaften Inhalte der Veranstaltungen (hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet Mensch-Hand-Schule Dillkreis nicht. Mensch-Hund-Schule Dillkreis übernimmt auch keine Garantie für das Erreichen eines Veranstaltungsziels. Mensch-Hund-Schule Dillkreis verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicher. Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet die Mensch-Hund-Schule Dillkreis nicht.
§ 9 Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Hunden
1. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Veranstaltungsentgelts.
2. Der Kunde versichert, dass der mitgebrachte Hund ordnungsgemäß geimpft, behördlich registriert und Haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen, wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
4. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, Mensch-Hund-Schule Dillkreis über etwaige Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
5. Der Kunde wird darauf hin, dass er für sämtliche Handlungen des mitgebrachten Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper - und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen.
6. Die Mensch-Hund-Schule Dillkreis gibt den Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen Sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden. Ob der Kunde seinen Hund Unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eingenes Risiko.
Mensch-Hund-Schule Dillkreis behält sich das Recht vor, vor und während eines Kurses ein Mensch-Hund - Team aus einem laufenden Kurs auszuschließen. Dem Kunden wird jedoch diie Möglichkeit eines Wechsels in einen anderen Kurs eingeräumt, sofern kein passender Kurs vorhanden sein sollte kann die entrichtete Kursgebühr zurückgezahlt werden.
7.Der Kunde/die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Dillenburg vereinbart. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mensch-Hund-Schule Dillkreis gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Kunde ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Mensch-Hund-Schule haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen. Mensch-Hund-Schule Dillkreis ist zu jeder Zeit berechtigt, einen Teilnehmer von der Teilnahme nach eigenem Ermessen auszuschließen. Sofern Mensch-Hund-Schule Dillkreis Leistungen im und für fremden Namen erbringt, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
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