Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)der Mensch-Hund-Schule Dillkreis 

Rebekka Lotz 

§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde von Mensch-Hund-Schule Dillkreis den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

2. Die Teilnehmerplätze werden nach der eingehenden Zahlungsreihenfolge vergeben. 

3. Mensch-Hund-Schule Dillkreis kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung ablehnen  oder zurückweisen. 

4. Mensch-Hund-Schule Dillkreis behält sich das Recht vor,  Veranstaltungen aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet.  Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht,

 

§ 2 Zahlungsmodalitäten

Nach erfolgter Annahmebestätigung ist der volle Betrag auf das genannte Konto zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Entgelts hat der Kunde keinen Anspruch auf die Teilnahme. Nach vorheriger Absprache kann der Betrag auch in bar (vor Kursbeginn oder Stunde) entrichtet werden. 

 

§ 3 Stornierung durch den Teilnehmer 

1. Einzel- und Tandem -Training

Kostenlose Absage bis 48 Stunden vor Termin.

50% der Kosten fallen an, bei einer Absage bis 24 Stunden vor Termin.

Bei kurzfristigeren Absagen durch den Kunden, ist das geplante Training vollumfänglich durch den Kunden zu zahlen. 

2. Gruppenstunden

müssen bei Verhinderung auch gezahlt werden und können nicht nachgeholt werden. 

3. Seminare und Workshops

sind 4 Wochen vor Beginn vollständig zu zahlen. Bei einer schriftlichen Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird 50% der Gebühr zurückerstattet, danach ist der komplette Preis fällig.

4. Termine, Wertkarten, ABO und Kurse sind nicht auf andere Mensch-Hund-Teams übertragbar. 

5. Gruppentraining ABO 

Einstieg in Welpengruppe ohne Erstgespräch möglich. Für alle weiteren Gruppen ist ein einmaliges Erstgespräch nötig. Nachdem festgestellt wurde, welche Gruppe geeignet ist, meldet der Kunde sich für die passende Gruppe über die Homepage, oder schriftlich per Antrag in Papierform an. Einstieg ist jederzeit möglich. Nach verbindlicher Anmeldung über die Homepage ist diese eine Woche (z,B. Mo-So, Mi-Di) gültig und der Kunde erhältst während dieser Zeit deine Bestätigung und Rechnung. Als Einstiegsdatum und Vertragsbeginn zählt das Datum der Rechnung.

Das ABO verlängert sich monatlich automatisch. Wenn das Mensch-Hund-Team den Könnensstand der Gruppe erreicht haben, wechselt es in die nächste Gruppe. So durchläuft jedes Mensch-Hunde-Team individuell im eigenen Tempo die Gruppen. 

Der erste Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tage, aber Rechnungsdatum zu zahlen. Die darauffolgenden monatlichen ABO Kosten haben unaufgefordert zum Monatstag (Einstiegsdatum) auf dem Konto der Mensch-Hund-Schule Dillkreis eingegangen zu sein. Wenn ein Monatsbeitrag länger als 3 Werktage ausbleibt, ist die weitere Teilnahme nicht möglich, entbindet jedoch nicht der Zahlung. 

Leistung: 4 Termine im Monat. diese finden zu festen Zeiten statt.  Bei Verhinderung des Kunden ist  kein Nachholen vorgesehen, siehe §1 Abs. 2. Gruppenstunden. Fällt während des Monats ein 5. Termin in diesen Zeitraum, darf der Kunde als Bonus sehr gerne daran teilnehmen.

Teilnahme an Kursen (4 Termine) ist nach Absprache mit Rebekka Lotz im Abo anstatt des Gruppentrainings möglich,  Gruppentraining pausiert während des Kurses.

Der Kunde kann monatlich schriftlich (oder bei Abschluss über die Homepage, dort auch per dementsprechenden Formular) ohne Angabe von Gründen kündigen, Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (30 Tage) zum ursprünglichen Vertragsbeginn. 

 

§  5 Absage durch den Veranstalter

Kann die durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen  der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfall) nicht erbracht werden, so ist die Mensch-Hund-Schule Dillkreis berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuzurückzutreten oder nach Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Bei einer Absage wird versucht, den Kunden auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Kunde hiermit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Kunde das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Dies gilt auch für Termine im ABO. 

 

§ 6 Urheberrechte / Rechte Dritter

1. Die Weitergabe und Verwertung der Veranstaltungsinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung von Mensch-Hund-Schule Dillkreis zulässig.

2. Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind eigene Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrücklicha Zustimmung durch Mensch-Hund-Schule Dillkreis, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Schaden, der durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlegen entsteht.

 

§ 7 Foto - und Videomaterial

1. Teilnehmer und Begleitpersonen dürfen während des Trainings keine Foto-, Video - und Tonaufnahmen machen. 

2. Mit Anmeldung zum Training erklärt sich der Teilnehmer, sowie die Begleitpersonen sich damit einverstanden, dass die Inhaberin Rebekka Lotz Aufnahmen des Trainings für Schulungs - und Werbezwecke (u.a. Soziale Medien ) verwenden darf. Sollte dies nicht gestattet werden, ist dies auf der Anmeldung deutlich kenntlich zu machen.

 

§ 8 Haftung / Mitwirkungspflicht des Kunden zur Vermeidung von Schäden

Soweit  es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet Mensch-Hund-Schule Dillkreis für sich und evtl. Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und  die noch als typische Schäden im Rahmen der Vorhersehbarkein liegen. Für Folgeschäden infolge fehlerhaften Inhalte der Veranstaltungen (hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet Mensch-Hand-Schule Dillkreis nicht. Mensch-Hund-Schule Dillkreis übernimmt auch keine Garantie für das Erreichen eines Veranstaltungsziels. Mensch-Hund-Schule Dillkreis verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet die Mensch-Hund-Schule Dillkreis nicht.

 

§ 9  Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Hunden

1. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung  des Veranstaltungsentgelts.

2. Der Kunde versichert,  dass der mitgebrachte Hund ordnungsgemäß  geimpft, behördlich registriert und Haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen,  wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.

3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckenden Krankheiten, besonders Giardien, hat, wenn doch, haftet der Hundehalter vollumfänglich für die Kosten die entstehen bei Ansteckung und Reinigung,

4. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, Mensch-Hund-Schule Dillkreis über etwaige Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Grundsätzlich können läufige Hündinnen in Gruppenstunden nicht teilnehmen. Ausnahmen sind mit Rebekka Lotz im Vorfeld abzusprechen.

5. Der Kunde  wird darauf hin, dass er für sämtliche Handlungen des mitgebrachten  Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper- und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen.

6. Die Mensch-Hund-Schule Dillkreis gibt den Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen Sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden. Ob der Kunde seinen Hund Unangeleint Übungen durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko. Der Hundehalter hat für Übungen die abgesichert auf Distanz erfolgen sollen, immer eine Schleppleine und gut sitzendes Geschirr dabei.

Hunde sind vor, während und nach dem Training an der Leine zu führen (vorallem bei Gruppenstunden). Kontakt an der Leine ist grundsätzlich ohne das Einverständnis des Halters des anderen Hundes nicht gestattet. Von anderen Hunden ist Abstand zu halten, so dass sich keiner bedrängt fühlt. Das Führen an der Flexileine ist während Gruppenstunden nicht möglich. Schleppleine ist nach vorheriger Absprache möglich.

Mensch-Hund-Schule Dillkreis behält sich das Recht vor, vor und während eines  Kurses ein Mensch-Hund -Team aus einem laufenden Kurs/Gruppe auszuschließen.  Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit eines Wechsels  in einen anderen Kurs /Gruppe eingeräumt,  sofern kein passender  Kurs /Gruppe vorhanden sein sollte kann die entrichtete Kurs /Abogebühr zurückgezahlt werden.

7. Der Kunde/die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden. Die Anleitung der Übungen erfolgt in der Hundeschule,  trainiert und gefestigt wird Zuhause.

 

§ 10  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Dillenburg vereinbart. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Mensch-Hund-Schule Dillkreis  gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Kunde ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Mensch-Hund-Schule haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen. Mensch-Hund-Schule Dillkreis ist zu jeder Zeit berechtigt, einen Teilnehmer von der Teilnahme nach eigenem Ermessen auszuschließen. Sofern Mensch-Hund-Schule Dillkreis Leistungen im und für fremden Namen erbringt, so gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.